GRÜNE beantragen Kataster für öffentliche Räume
Die Heidelberger Grünen haben einen Vorschlag eingebracht, der es ermöglichen soll öffentliche Flächen besser und einfacher für temporäre Aktionen und Veranstaltungen zu nutzen. Auch für die NeckarOrte wäre es von großem Vorteil wenn temporäre Nutzungen einfacher möglich wären.
/ via GRÜNE Gemeinderatsfraktion /
Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion weist auf die Bedeutung von öffentlichen Freiräumen und deren zeitlich begrenzte Nutzung hin. Attraktive temporäre Nutzungen schaffen Lebensqualität und Partizipation, gleichzeitig entstehen Integration und Nachbarschaften und die Bürger*innen können ihre Stadt im öffentlichen Raum erfahren. Darum hat die GRÜNE Gemeinderatsfraktion die Erstellung eines Zwischennutzungskatasters beantragt, das alle für Zwischennutzungen geeigneten öffentlichen Grünflächen, Plätzen und Straßen etc. auflistet. Diese Liste, die online abrufbar sein soll, nennt auch die innerhalb der Stadtverwaltung zuständige Stelle und die Ansprechpartner*innen sowie exemplarische Nutzungsarten für die betreffenden Flächen.
Stadtrat Felix Grädler ist überzeugt: „Wir haben genügend Freiräume einerseits und andererseits genügend Interessent*innen, die diese Räume gerne bespielen wollen. Besonders junge Menschen können so für das Stadtgeschehen interessiert werden, gleichzeitig profitieren die Quartiere von einer neuen Identität und Anziehungskraft. Abhängig vom jeweiligen Raum sind neben Kultur- und Sportveranstaltungen oder Stadtteilfestivitäten auch kurzfristig angesetzte Partys oder ähnliches denkbar.“
Stadtrat Manuel Steinbrenner ist sich sicher: „Auch die Stadt hat Vorteile, zum Beispiel erfahren brachliegende Flächen durch spannende temporäre Nutzungen städtebauliche Aufwertung und Reaktivierung. Wichtig ist, dass auch die Interessen und Befürchtungen der Anwohner*innen berücksichtigt werden und man alle Bedürfnisse gegeneinander abwiegt. Für die Vergabe müssen transparente, für alle gleichermaßen geltende Kriterien für die Genehmigung aufgestellt werden. Dafür muss man die Flächen und ihre mögliche Bespielbarkeit benennen.“
Zudem soll die Stadt einen Leitfaden erstellen für die Beantragung von Genehmigungen für kurzfristige Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen nach den Beispielen aus Halle/Saale und Zürich. In Halle definieren die erwarteten Besucherzahlen den Ort, an dem eine Veranstaltung stattfinden kann. Die Anmeldung dafür erfolgt bis spätestens 24 Stunden vorher über ein Formblatt. Die Antragsteller*innen verpflichten sich, die für den Veranstaltungsort festgelegten dB-Werte einzuhalten und dies entsprechend zu überwachen sowie nach der Veranstaltung dafür Sorge zu tragen, dass der Abfall bis um 10 Uhr des Folgetages beseitigt ist. Auch dem Zürcher Stadtrat ist es ein Anliegen Freiräume zu schaffen und Outdoor-Partys im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Die Handhabung ist vergleichbar rasch und einfach wie in Halle und auch hier gelten ähnliche Regeln.
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